Die Räumung des Hambacher Forstes und die Beseitigung der Baumhäuser in NRW im Jahr 2018 war rechtswidrig. Das bedeutet Ärger für Armin Laschet.

Köln/Düsseldorf – Dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes in Köln bedeutet Ärger für die NRW-Landesregierung rund um Ministerpräsident Armin Laschet.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Rechtswidrigkeit in einem am Mittwoch (8. September) verkündeten Urteil bestätigt. Ein Kläger und damaliger Bewohner einer der Anlagen im Hambacher Forst hat geklagt. Er hielt, wie es das NRW-Justizministerium in einer Mitteilung bekannt gegeben hat, die Zerstörung seiner „Wohnung“ für rechtswidrig (mehr News zu Armin Laschet bei RUHR24).

NRW: Begründung für die Räumung und Zerstörung des Protestcamps – Brandschutzmängel

In den Jahren 2012 bis 2018 haben Gegner des Braunkohlebergbaus die restlichen Flächen des Hambacher Forstes besetzt. Sie errichteten Baumhäuser, Plattformen und Anlagen wie Unterstände und Zelte. Im Jahr 2018 kam es auf Weisung des MHKBG NRW (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein Westfalen) zur Räumung. Die Stadt Kerpen führte die Aktion gegen den Willen der Bewohner durch.

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Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Räumung und Zerstörung des Protestlagers im Hambacher Forst hätte nicht stattfinden dürfen. Für die Grünen in NRW und im Bund ist das Urteil ein gefundenes Fressen.

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